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vivet–Labor zugelassen für das Arbeiten mit Tierseuchenerregern | September 2017
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04. September 2017

Arbeiten mit Tierseuchenerregern |
September 2017

 

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hat nach umfassender Prüfung der fachlichen, materiellen, gesundheitsrechtlichen und räumlichen Voraussetzungen mit Datum vom 25. August 2017 dem Labor der „vivet- Ihre Tiermediziner GmbH“ die Genehmigung für das Arbeiten mit Tierseuchenerregern gemäß §2 Absatz 1 TierSeuchErV erlaubt.

Mit dieser Genehmigung konnte das diagnostische Spektrum der vivet-Tierarztpraxis auf dem Sektor der Schweinepraxis wesentlich erweitert und vervollkommnet werden.
Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die bessere bakteriologische Diagnostik mit dem Ziel der Herstellung stallspezischer Impfstoffe für den jeweiligen Betrieb.